Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung
Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung Was mache ich mit diesem Schutzbrief? Diesen Schutzbrief können Sie mit in Ihr Herkunftsland nehmen und Ihrer Familie im Herkunftsland zeigen. Er stellt klar, dass die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist – auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Er erklärt, dass Ihnen bis zu 15 Jahre Haft…














