Selbstverpflichtung des SkF e.V. Berlin zur Transparenz
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin (SkF e.V. Berlin) verpflichtet sich, nach dem Format der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ folgende Angaben offen zu legen: Selbstverpflichtung (PDF)

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin
Schönhauser Str. 41
13158 Berlin
Gründungsjahr 1901
2. Satzung des SkF e.V. Berlin
Satzung des SkF e.V. Berlin
Der Sozialdienst katholischer Frauen ist seit seiner Gründung durch Agnes Neuhaus im Jahr 1899 ein Sozialverband von Frauen in der katholischen Kirche. Diesem Beispiel folgend wurde 1901 der Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder in Berlin gegründet und 1914 in das Vereineregister eingetragen. 1968 erfolgte die Namensänderung in Sozialdienst katholischer Frauen.
Entsprechend des Gründungskonzeptes ist es Aufgabe des SkF e.V. Berlin insbesondere Frauen, Mädchen und Kindern, aber auch Familien und Jugendlichen in Armut und Not zu helfen. Darüber hinaus widmet sich der SkF e.V. Berlin in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen an einem Leben in der Gesellschaft.
Die Nähe des SkF e.V. Berlin zu seinen Klientinnen und Klienten lässt ihn neue oder veränderte Notsituationen schnell erkennen und darauf flexibel mit neuen Ideen reagieren. Der SkF e.V. Berlin orientiert sich dabei am Grundsatz zur Selbsthilfe und den Ressourcen seines Klientels. Dabei baut er auf die Erfahrungen und den Sachverstand der ehrenamtlich und hauptberuflich im Verband Tätigen und bietet stetig Aus- und Weiterbildung für die verschiedenen Funktions- und Arbeitsfelder.
Die Arbeit des Vereins orientiert sich an den Prinzipien von Personalität, Solidarität und Subsidarität. Seinem Selbstverständnis entsprechend sind die Vorstände ehrenamtlich besetzt mit Frauen, die ihre beruflichen, persönlichen und spirituellen Fähigkeiten in die Arbeit des Vereins einbringen. Der SkF e.V. Berlin bietet im Rahmen des Möglichen familiengerechte Arbeitsplätze und unterstützt beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende dabei, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.
Der SkF e.V. Berlin verwirklicht in seiner Arbeit den caritativen Auftrag des Evangeliums und trägt damit dessen Botschaft in die Welt. Er stärkt die Rolle von Frauen in der Kirche und ist offen für eine lebendige Kultur der Kommunikation.
Die aktuelle Satzung wurde am 21.02.2011 in das Vereinsregister eingetragen.
3. Bescheid des Finanzamtes
Der SkF e.V. Berlin ist gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin vom 01.02.2021 unter der Steuernummer 27/677/53803 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Mitglieder des Vorstandes (seit 29.06.2022):
Dr. Dagmar Löttgen (Vorsitzende)
Maria Munro
Anne Herbrig
Dr. Astrid Klesse
Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber
Mitglieder des Wirtschaftsbeirates (seit 29.06.2022):
Ulrike Meier
Julia Thun
Joachim Preiss
Geschäftsführung: Rita Brandt
5. Tätigkeitsbericht
In beiliegendem Tätigkeitsbericht werden Aktivitäten und wichtige Ereignisse des Jahres 2021 beschrieben.
6. Personalstruktur
7. Mittelherkunft
Eine Übersicht über Mittelherkunft anhand der Bilanz des Jahres 2021 gegeben.
8. Mittelverwendung
Eine Übersicht über Mittelverwendung wird anhand Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2021 gegeben.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der SkF e.V. Berlin ist Mitglied des Sozialdiensts katholischer Frauen Gesamtverein e.V. Dortmund und Mitglied des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V.
Der SkF e.V. Berlin ist an der WIBU Wirtschaftsbund sozialer Einrichtungen eG sowie an der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Hessen und Thüringen eG (gdw) beteiligt.
10. Wichtige Zuwendungsgeber
Im Jahr 2021 erhielt der SkF e.V. Berlin sowohl von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Zuwendungen, deren jährliche Zahlungen nicht mehr als 10% der gesamten Jahreseinnahmen ausmachten.