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Unsere Grundlagen
Die Beratungsarbeit der Schwangerschaftsberatungsstelle Lydia basiert in ihrem Selbstverständnis, ihren Zielsetzungen und in ihren Aufgaben auf den aktuellen gesetzlichen, kirchlichen und verbandlichen Vorgaben. Diese sind folgende:
- § 2 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) vom 27.07.1992 (BGBI. I S. 1398), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 351) geändert worden ist.
- Bischöfliche Richtlinien für die Katholische Schwangerschaftsberatung (vom 26.09.2000)
- „Ja zum Leben“ – Rahmenkonzeption für die Arbeit katholischer Schwangerschaftsberatungsstellen (vom 12.10.2000)
- QM-Handbuch SkF e. V./Caritas (fortlaufende Aktualisierung, Stand 2024)
- Lebensschutzkonzept der Katholischen Schwangerschaftsberatung (Dezember 2017)
- Schwangerenberatungsstellengesetz (SchwBG) – Gesetz zur Regelung des Verfahrens zur Anerkennung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur Meldung von Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vom 25.02.2004, zuletzt geändert am durch Art. 16 FormAnpassG vom 2.2.2018 (GVBl. S. 160)
Unser Team
Wir sind Diplom-Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiterinnen (B.A), eine Diplom-Psychologin, eine Teamassistentin/ Verwaltung, Teamleitung und Sozialarbeiterin M.A.