Am 1. Februar ist die Istanbul Konvention in Kraft getreten. Dieses „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ ist auch für den Skf e. V. Berlin eine sehr wichtige Grundlage. Deutschland verpflichtet sich im Artikel 20 der Konvention, dass Opfer Zugang zu Diensten erhalten, die ihre Genesung nach Gewalt erleichtern, z. B. psychologische Beratung. Die Arbeit des „Frauentreffpunkts“ fokussiert diesen Bereich. Der Artikel 26 betrifft die altersgerechte psycho-soziale Beratung zum Schutz und Unterstützung für Zeuginnen und Zeugen, die Kinder sind, wie es das Projekt „Kind im Blick“ durchführt. von in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt geworden sind, und berücksichtigen gebührend das Wohl des Kindes. Der Artikel 16 betrifft Behandlungsprogramme für Täter und Täterinnen, bei denen die Sicherheit, die Unterstützung und die Menschenrechte der Opfer ein vorrangiges Anliegen sind. Das Projekt „Beendet Häusliche Gewalt“ beim „Frauentreffpunkt“ setzt diese enge Zusammenarbeit mit zwischen Täterprogramm und Frauenunterstützung um. Deutschland hat sich in der Istanbul Konvention zur Umsetzung solcher Maßnahmen verpflichtet. Seit vielen Jahren entwickelt und realisiert der SkF bereits solche Maßnahmen, um Gewalt an Frauen zu bekämpfen. (Hier geht es zur Istanbul-Konvention)
One Billion Rising in Berlin am Brandenburger Tor
Gestern haben in Berlin und Brandenburg hunderte von Frauen tanzend gegen Gewalt und Diskriminierung demonstriert. Die aus den USA stammende Kampagne „One billion Rising“ hat sich als weltweite Bewegung für Frauenrechte etabliert. (mehr..)