Der SkF zur Wahl: Leben ohne Gewalt
Jede dritte Frau erfährt im Laufe ihres Lebens Gewalt durch ihren Partner. Doch nicht überall in Deutschland finden Frauen Schutz vor häuslicher Gewalt. Zu unterschiedlich sind die Rahmenbedingungen und die Zahl der Plätze in Frauenhäusern in den Bundesländern und Kommunen.
Der SkF fordert deshalb
– eine bundesgesetzliche Grundlage zur Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen.
Die seit Jahrzehnten praktizierte Finanzierung nach politischer Priorität und Kassenlage als freiwillige Leistung muss einer Finanzierung auf gesetzlicher Grundlage weichen. Frauenhäuser müssen als Schutzeinrichtungen verlässlich und leistungsgerecht gefördert werden und durch entsprechende Finanzierung jeder Frau offenstehen.
– einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder
- unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Gesundheitszustand oder Behinderungsgrad
- unbürokratisch und mit gleichwertigem Zugang in allen Bundesländern
- für die Betroffenen ohne deren eigenen finanziellen Einsatz.
– den bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems.
Finden Sie hier Informationen der Parteien zum Thema Gewaltschutz.