2. Information zum gekippten Mietendeckel in Berlin, „Härtefallregelung“ des Senats
Das Thema ist immens wichtig, damit wir keine weiteren zusätzlichen wohnungslosen Menschen durch dieses Urteil bekommen.
Das Land Berlin will Mieter unterstützen, die wegen des verunglückten und von Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Gesetzes zur Deckelung und Senkung der Mieten in finanzielle Not geraten könnten. Eine entsprechende „Tischvorlage für „Härtefälle“ aus dem Hause der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat der Senat beschlossen.
Die Zeit eilt, weil nach Schätzungen der Verwaltung 365.000 Berliner einen zeitweiligen Anspruch auf Mietsenkung nach dem nun wieder kassierten Gesetz hatten. Davon könnten 40.000 Haushalte nicht in der Lage sein, die Differenz zwischen rechtmäßiger und zeitweilig gedeckelter Miete zu erstatten. Ihnen droht im äußersten Fall eine Räumungsklage. Für diese Haushalte soll die Härtefall-Regelung greifen.
Geplant ist die Einrichtung eines Fonds zur Bereitstellung von Miethilfen, einer „Sicher-Wohnen-Hilfe“. Wer Geld bekommt, hängt vom Einkommen ab. Maßstab ist die Berechtigung zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins, wobei zulässige Einkommen doppelt so hoch sein dürfen. Der Senator für Stadtentwicklung Sebastian Scheel (Linke) nannte als Beispiel: „Ein*e Alleinerziehende*r, die / der 2800 Euro netto bezieht, kann einen solchen Antrag stellen“.Wie komme ich an das Zinslose Darlehen der Investitionsbank Wer wohngeldberechtigt sei, solle sich mit dem zuständigen Bezirksamt in Verbindung setzen. Dort werde geprüft, ob die Nachforderungen der Vermieter im Rahmen des Wohngeldbezugs übernommen werden können. Wer nicht wohngeldberechtigt ist oder Transferleistungen bezieht und die Rückzahlung nicht leisten kann, soll durch die „Sicher-Wohnen-Hilfe“ des Senats ein Verwaltungsdarlehen bekommen. Voraussetzung ist ein maximales Nettoeinkommen von 2.800 Euro monatlich bei einem Ein-Personen-Haushalt. Das Darlehen soll unbürokratisch von der Investitionsbank Berlin (IBB) ausgezahlt werden. Es handelt sich um zinslose Darlehen, die „in der Regel“ zurückzuzahlen sind, so der Senat. Sollten Mieter unverschuldet in die Lage kommen, das Geld nicht zurückzahlen zu können, kann das Darlehenzumindest teilweise in einen Zuschuss umgewandelt werden. Für den Antrag braucht man eine Kopie des Mietvertrags, eine Bescheinigung über die Höhe der Rückzahlung und eine eidesstattliche Versicherung, dass man nicht in der Lage ist, diese Rückzahlung zu leisten. Schnelle Klärung notwendig Die Modalitäten einer Nachzahlung sollen Mieter*innen schnell mit dem Vermieter klären, denn die Mieten müssten bis zum 1. Mai nachgezahlt werden. Außerdem solle man sich Rat bei den Mieterberatungen einholen. Zugleich forderte der Senat die Vermieter auf, auf ihre Forderungen zu verzichten. Zur Überprüfung ihrer Hilfsbedürftigkeit müssen die Mieter den Ämtern weit reichende Auskünfte erteilen. So müssen bei den Ämtern eingereicht werden:
• Mietvertrag,
• einen Mietzahlungsnachweis für die letzten drei Monate,
• unter Umständen ein Schreiben mit der Forderung ihres Vermieters,
• sowie eine eidesstattliche Versicherung, dass eine wirtschaftliche Notlage vorhanden ist, dass der Vermieter/die Vermieterin nicht bereit ist, auf eine Nachzahlung zu verzichten oder sie zu stunden. Und dass der Mieter keine anderen staatliche Leistungen in Anspruch nimmt wie beispielsweise Wohngeld, soziale Wohnhilfe oder ähnliches.
Wenn die Unterlagen vorliegen, beginnt eine „vertiefte Prüfung“ durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die landeseigene Förderbank IBB übernimmt die Auszahlung.
Das Geld soll bereits am 1. Mai auf den Konten betroffener Mieter sein. Ziel der Härtefondsregelung ist es, Kündigungen abzuwehren, zu denen Vermieter berechtigt sein könnten. Der Mietendeckel-Fonds umfasst zehn Millionen Euro
In der Senatsvorlage heißt es weiter: „Der Härtefallfonds darf nur jene Mieter*innen schützen, deren Mietrückzahlungen nicht bereits durch Transferleistungen oder Wohngeld erstattet werden“.
Die Pressemitteilung des Senats hierzu findet sich unter
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1076900.php
(Infos aus „Tagesspiegel“ vom 20.04.2021, der „Abendschau des rbb und und der Seite der Senatsverwaltung)