Zum gekippten Mietendeckel in Berlin: Noch im April 2021 Handeln erforderlich!
Nachzahlungen beim Jobcenter/Sozialamt sofort beantragen!
Der Berliner Mietendeckel wurde durch das BVerfG rückwirkend gekippt. Die Vermieter*innen freuen sich und auf rund 1,5 Millionen Berlin Haushalte kommen ggf. hohe Nachzahlungen zu.
Wichtig hierbei: Diese Rückzahlungspflicht entsteht mit Tag der Urteilsverkündung, also ab dem 15. April 2021, spätestens aber ab dem Tag, an dem Vermieter*innen die Zahlung gegenüber den Mieterinnen und Mietern geltend machen. Teilweise müssen pro Haushalt mehrere Tausend Euro nachgezahlt werden.
Hier bestehen für diese Haushalte in einer Reihe von Fällen Ansprüche auf Übernahme durch die Sozialleistungsträger. Hier sind diese aufgelistet:
Gering- und Normalverdienende und Altersrentner*innen, die nicht im Sozialleistungsbezug stehen und die Mietnachzahlung nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit beim Jobcentern bzw. Sozialamt einen Antrag auf Übernahme zu stellen. Es besteht der Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten im Monat der Fälligkeit.
Fällig werden die Nachzahlungen sofort durch die Entscheidung des BVerfG, also im April 2021, spätestens aber dann, wenn der Vermieter zur Zahlung auffordert.
Hier ist also eine Antragstellung möglichst noch im April 2021 gefordert, spätestens aber in dem Monat, in dem der Vermieter die Nachzahlung geltend macht!
Dies gilt auch für die Menschen, die Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel des SGB XII beziehen.
– Bei Beziehenden von SGB II- und SGB XII-Leistungen 4. Kapitel (Achtung, nur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, NICHT Sozialhilfebeziehende) gilt, dass die Mietnachforderung als tatsächliche Unterkunftskosten im Monat der Fälligkeit zu übernehmen sind. Hier kommt es nicht zwingend auf eine Antragsstellung im Monat der Fälligkeit an.
– Ebenfalls können Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehende Menschen einen Antrag auf Übernahme stellen. Hier ist wieder die Antragstellung im Monat der Fälligkeit zu beachten.
Es spielt zur Übernahme keine Rolle, ob Gelder für eine etwaige Nachzahlung zurückgelegt wurden oder nicht. Wichtig auch: beweissichere Anträge zu stellen. Zugangsnachweis durch Übersendung per Fax oder Mail, da hier die o.g. Fristen eingehalten werden müssen.
Näheres bitte dem Artikel auf der Tacheles-Seite entnehmen: https://t1p.de/m1i5 bzw. in folgenden PDF: https://skf-berlin.de/wp-content/uploads/2021/04/Mietendeckel-gekippt_Handeln_erforderlich.pdf
Die Informationen stammen von: Thomé Newsletter 15/2021 vom 18.04.2021