Einladung zum Online-Fachtag „Sorge- und Umgangsrecht nach häuslicher Gewalt im Kontext der Istanbul Konvention”
Mittwoch, den 10. März 2021, 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten veranstaltet diesen Fachtag für Fachkräfte der Jugend- und Sozialämter, freien Trägern der Familienhilfe, Trägern der Antigewaltarbeit und den Beschäftigten der Präventionsbereiche der Polizeidirektionen. Dieser soll einen Einblick in das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul Konvention) geben.
Im Fokus des Fachtages steht dabei der Artikel 31 der Konvention. Er verpflichtet die Vertragsstaaten gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass die Ausübung des Sorge- und Umgangsrecht nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährden.
Gemeinsam mit Ihnen wollen wir diskutieren, welche Anforderungen sich für Sie als Fachkräfte im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit aus der Istanbul Konvention hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechtes nach häuslicher Gewalt ergeben.
Das ausführliche Programm finden Sie hier: https://skf-berlin.de/wp-content/uploads/2021/02/Einladung-zum-Online-Fachtag_290121.pdf
Anmeldung bis zum 26.02.2021:
Frau Beata Galla
E-Mail: beata.galla@ba-mitte.berlin.de
Nachfragen:
Kerstin Drobick
Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksamtes Mitte von Berlin
Tel.: +49 30 9018 32048