Es gibt gute Neuigkeiten für alle Alleinerziehenden mit Betreuungsengpässen aufgrund von Corona: ab Montag können nun auch Alleinerziehende die Kindernotbetreuung in den Kitas und Schulen nutzen. Zudem ist ab Montag private, insbesondere nachbarschaftliche Betreuungshilfe für maximal drei Kinder erlaubt.
Das kann alle Alleinerziehenden eine große Entlastung bedeuten und ist damit ein großer Erfolg, der auch auf die vielen inner- und überbezirklichen Bemühungen und Initiativen wie der Petition des Bundesverbandes von VAMV, des Landesfrauenrates, der Berliner Gleichstellungsbeauftragten sowie der Berliner Netzwerke für Alleinerziehende und auch uns Koordinatorinnen zurückzuführen ist.
Hort
Die Horte bleiben laut Senat bis voraussichtlich nach dem Sommer geschlossen. Deshalb wurde entschieden, die Gebühren für die ergänzende Förderung und Betreuung in der Primarstufe ab Jahrgangsstufe 3 ab Mai bis Schuljahresende auszusetzen und für April zurückzuerstatten. Die Erstattung erfolgt durch den Anbieter der ergänzenden Förderung und Betreuung, mit dem die Eltern den Vertrag geschlossen haben, also entweder durch das Jugendamt oder durch den Träger der freien Jugendhilfe.
Weitere Informationen dazu findet ihr in den beiden Pressemitteilungen:
Öffnung der Notbetreuung für Kinder von Alleinerziehenden in Kitas und Schulen:
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.923468.php
Rückerstattung von Hortbeiträgen: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.923429.php