Wiederholungswahl zum 19. Abgeordnetenhaus: Der Antrag persönlich bis Freitag, den 20. Januar 2023 – 13.00 Uhr
Teilnahmemöglichkeit für nicht oder nicht durchgehend im Melderegister verzeichnete Personen
Am Sonntag, dem 12. Februar 2023, findet die Wiederholungswahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Hauptwahl vom 26.09.2021) statt.
Auch wenn Sie ohne festen Wohnsitz sind, können Sie an den Wahlen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie wahlberechtigt sind und sich durch einen Personalausweis, Reisepass oder durch einen anderen mit einemLichtbild versehenen amtlichen Ausweis ausweisen können.
Alle Infos finden Sie hier: https://skf-berlin.de/wp-content/uploads/2023/01/Landeswahlleiter_Merkblatt3_2023.pdf