Inkrafttreten der Istanbul-Konvention
Am 1. Februar ist die Istanbul Konvention in Kraft getreten. Dieses „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ ist auch für den Skf e. V. Berlin eine sehr wichtige Grundlage. Deutschland verpflichtet sich im Artikel 20 der Konvention, dass Opfer Zugang zu Diensten erhalten, die ihre Genesung nach Gewalt erleichtern, z. B. psychologische…