Das Berliner Modell zur Eltern-Kind-Beratung nach häuslicher Gewalt

Familien, die im Rahmen eines Umgangsverfahrens nach häuslicher Gewalt an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sind, können durch das Familiengericht oder das Jugendamt an das Berliner Modell verwiesen werden. Das Angebot richtet sich dabei nicht an Familien in hochstrittigen Umgangsverfahren ohne entsprechenden Gewaltkontext. Während des Beratungsprozesses wird das gerichtliche Verfahren pausiert, um den Familien die Möglichkeit zu geben, eine einvernehmliche Umgangsregelung zu erarbeiten. Die Dauer der Beratung variiert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten. Das Berliner Modell umfasst drei Säulen: die Kindersäule, die Muttersäule und die Vatersäule. Alle drei Säulen arbeiten unabhängig voneinander, stehen aber im permanenten Austausch miteinander. Der Beratungsablauf wird dabei individuell auf die Bedürfnisse und spezifischen Gegebenheiten der Familien abgestimmt, um den Erfolg des Prozesses zu maximieren.

Ziel

Das Projekt hat zum Ziel, mit Eltern und Kindern aus dem Kontext häuslicher Gewalt eine tragfähige und einvernehmliche Umgangsregelung zu entwickeln, die für alle Beteiligten – Mutter, Vater und Kind(er) – praktikabel ist. Dabei soll eine Basis geschaffen werden, auf der die Eltern in der Lage sind, etwaige Umgangskontakte friedlich und konstruktiv zu begleiten.

Als übergeordnete Ziele werden sowohl die Aufarbeitung der häuslichen Gewalt als auch die Erstellung einer außergerichtlichen Umgangsregelung angestrebt.

Umsetzung

Die Teilnahme und Beratung am Berliner Modell ist vertraulich und kostenfrei. Im Mittelpunkt stehen regelmäßige, geschlechtsspezifische Gespräche für die Eltern sowie Beratungen zur Stabilisierung der Kinder sowie die Erfassung der psychosozialen Situation und des Kindeswillens. Ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Modells ist eine spezifische Väterberatung, die die Reflexion und Verantwortungsübernahme im Hinblick auf gewaltvolles Verhalten unterstützt und darauf ausgerichtet ist, gewaltfreie Kommunikation sowie einen respektvollen Umgang zu fördern.

Langfristig sollen diese Gespräche eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Eltern fördern und eine stabile Vater-Kind-Beziehung unterstützen, wobei stets die Bedürfnisse und das Wohl der Kinder an erster Stelle stehen. Unsere Beratung wird auf Deutsch, Englisch und Spanisch angeboten. Für Klient*innen, die eine andere Sprache sprechen oder die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, stellen wir kostenfrei Sprachmittler*innen zur Verfügung.

Voraussetzungen zur Teilnahme

Die Sicherheit aller Beteiligten ist eine grundlegende Voraussetzung, wobei alle Beteiligten zur Gewaltfreiheit verpflichtet sind. Für die Teilnahme am Projekt müssen beide Eltern einen Clearingprozess durchlaufen, der aus drei bis fünf Sitzungen besteht. In diesem Prozess werden die Teilnahmevoraussetzungen geprüft. Diese sind: (Räumliche) Trennung der Eltern, Gewaltfreiheit, Verantwortungsübernahme im Hinblick auf gewaltvolles Verhalten in der Partnerschaft und die Einbindung der Kinder. Außerdem ist eine Voraussetzung die Bereitschaft zur einvernehmlichen Umgangsregelung.

Nach belastenden Gewalterfahrungen kann es sein, dass diese Bereitschaft von Seiten der Mutter noch nicht vorhanden ist. Für Väter ist es Bestandteil der Beratung, Verantwortung für ihr gewaltvolles Verhalten zu übernehmen, dieses zu reflektieren und an einer gewaltfreien, konstruktiven Elternschaft mitzuwirken. Sollten die Voraussetzungen für die Beratung nicht gegeben sein, wird der Auftraggeber, in der Regel das Familiengericht und/oder das Jugendamt, entsprechend darüber informiert, weshalb die Beratung nicht zustande kommen kann.

Sollte sich während des Clearings herausstellen, dass die Beratung in einer der drei Säulen während des Clearings abgebrochen wird, wird die Beratung auch in den anderen Säulen beendet. Nachsorgetermine sind möglich.

VORTEIL DES BERLINER MODELLS

Durch die Erstellung einer außergerichtlichen Umgangsregelung, die den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird und Konflikte zwischen den Eltern minimiert, kann das Berliner Modell dazu beitragen, strittige Umgangs- und Sorgerechtsverfahren zu vermeiden oder zu reduzieren. Dies trägt erheblich und nachhaltig zum Wohl der Kinder bei und entlastet gleichzeitig Institutionen wie Familiengerichte und Jugendämter.

KLÄRUNG DER TEILNAHME

Sollten Sie als Fachkraft oder Elternteil unsicher sein, ob das Berliner Modell das passende Angebot für Sie ist, wenden Sie sich gerne per E-Mail an umgang@skf-berlin.de oder telefonisch unter 030 477 532 690 an uns. Wir beraten Sie vorab ausführlich.

Kontakt:

Berliner Modell zur Eltern-Kind-Beratung nach häuslicher Gewalt

Kongostraße 52 – 13351 Berlin
Tel.: 030 477 532 690
E-Mail: umgang@skf-berlin.de

Die Realisierung des Projekts wird ermöglicht durch Mittel von:

Hier finden Sie unseren Flyer zum Download: Berliner Modell-Flyer

Der detaillierte Abschlussbericht der Evaluation des Berliner Modells zur Eltern-Kind-Beratung nach häuslicher Gewalt steht zum Download zur Verfügung.
Rieger_Abschlussbericht_der_Evaluation_des_Berliner_Modells.pdf

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KHSB.