Umsetzung
Die Teilnahme und Beratung am Berliner Modell ist vertraulich und kostenfrei. Im Mittelpunkt stehen regelmäßige, geschlechtsspezifische Gespräche für die Eltern sowie Beratungen zur Stabilisierung der Kinder sowie die Erfassung der psychosozialen Situation und des Kindeswillens. Ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Modells ist eine spezifische Väterberatung, die die Reflexion und Verantwortungsübernahme im Hinblick auf gewaltvolles Verhalten unterstützt und darauf ausgerichtet ist, gewaltfreie Kommunikation sowie einen respektvollen Umgang zu fördern.
Langfristig sollen diese Gespräche eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Eltern fördern und eine stabile Vater-Kind-Beziehung unterstützen, wobei stets die Bedürfnisse und das Wohl der Kinder an erster Stelle stehen. Unsere Beratung wird auf Deutsch, Englisch und Spanisch angeboten. Für Klient*innen, die eine andere Sprache sprechen oder die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, stellen wir kostenfrei Sprachmittler*innen zur Verfügung.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Die Sicherheit aller Beteiligten ist eine grundlegende Voraussetzung, wobei alle Beteiligten zur Gewaltfreiheit verpflichtet sind. Für die Teilnahme am Projekt müssen beide Eltern einen Clearingprozess durchlaufen, der aus drei bis fünf Sitzungen besteht. In diesem Prozess werden die Teilnahmevoraussetzungen geprüft. Diese sind: (Räumliche) Trennung der Eltern, Gewaltfreiheit, Verantwortungsübernahme im Hinblick auf gewaltvolles Verhalten in der Partnerschaft und die Einbindung der Kinder. Außerdem ist eine Voraussetzung die Bereitschaft zur einvernehmlichen Umgangsregelung.
Nach belastenden Gewalterfahrungen kann es sein, dass diese Bereitschaft von Seiten der Mutter noch nicht vorhanden ist. Für Väter ist es Bestandteil der Beratung, Verantwortung für ihr gewaltvolles Verhalten zu übernehmen, dieses zu reflektieren und an einer gewaltfreien, konstruktiven Elternschaft mitzuwirken. Sollten die Voraussetzungen für die Beratung nicht gegeben sein, wird der Auftraggeber, in der Regel das Familiengericht und/oder das Jugendamt, entsprechend darüber informiert, weshalb die Beratung nicht zustande kommen kann.
Sollte sich während des Clearings herausstellen, dass die Beratung in einer der drei Säulen während des Clearings abgebrochen wird, wird die Beratung auch in den anderen Säulen beendet. Nachsorgetermine sind möglich.