Das Jugendhilfeangebot der Einrichtung „Haus Minna Fritsch“ bietet ein Betreutes Jugendwohnen in angemieteten Trägerwohnungen an und ist ein Teilbereich des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) e.V. Berlin.
Im Betreuten Einzelwohnen erhalten die jungen Menschen Hilfestellungen, um den Einstieg in ein eigenverantwortlich geführtes Leben zu effektuieren. Alle jungen Menschen werden unabhängig von ethnischer Herkunft und Konfession auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes individuell und vertraulich beraten.
Das Team
Das Team besteht aus der Bereichsleitung, der pädagogischen Leitung sowie aus einem 7-köpfigen multiprofessionellen Team von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit unterschiedlich hohen Stellenanteilen.
Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Teams verbringen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit mit den jungen Menschen vor Ort in unseren Trägerwohnungen.
In den wöchentlichen Teamsitzungen erfolgen intensive Einzelfallbesprechungen sowie technische Absprachen.
Regelmäßig, einmal monatlich, findet für alle pädagogischen Mitarbeiter/innen eine Supervision statt. Auch eine individuelle Einzelsupervision ist in angezeigten schwierigen Situationen möglich.
Unsere Mitarbeiter bilden sich fortlaufend in unterschiedlichen Themenschwerpunkten fort.
Die fachlichen Möglichkeiten zur Vernetzung innerhalb des SkF e.V. Berlin werden intensiv genutzt.
Standorte
Die Einrichtung „Haus Minna Fritsch“ bietet im Bereich des BEW sieben Plätze in Einraum – Trägerwohnungen, 10 Plätze im 2er BEW/WG, sowie zwei Plätze in den Apartments des Trainingswohnens an.
Die Büro- und Besprechungsräume des Teams des BEW befinden sich im Dachgeschoss des Haupthauses der Einrichtung im Pankower Ortsteil Niederschönhausen und im Waidmannsluster Damm 118, in 13469 Berlin Waidmannslust.
Im Pankower Ortsteil Niederschönhausen können natürlich auch der Außenbereich sowie alle sonstigen Gemeinschaftsräume, wie z.B. die Küche der Regelgruppe, Fitnessraum oder der handwerkliche Bereich im Untergeschoss des Haupthauses genutzt werden.
Die beiden Apartments des Trainingswohnens befinden sich ebenfalls im Dachgeschoss des Haupthauses.
Zielgruppe
Durch individuelle Hilfen sollen die jungen Menschen erfahren, welchen Anforderungen des täglichen Lebens sie sich stellen müssen. Sie sollen durch diese Maßnahme die nötige Zeit erhalten, eigene Lebenserfahrungen zu sammeln und diese dann ressourcenorientiert und gewinnbringend umzusetzen. Die pädagogischen Hilfen und Unterstützungen, die die jungen Menschen erhalten, sind immer Hilfen zur Selbsthilfe.
Im Betreuten Einzelwohnen werden im Regelfall junge Menschen ab 16 Jahren aufgenommen. Im Einzelfall kann hiervon nach Absprache und mit Zustimmung des fallzuständigen Jugendamts abgewichen werden.
Die Betreuungsdauer ist von der individuellen Entwicklung des jungen Menschen abhängig. In der Regel wird die stationäre Jugendhilfe über das 21. Lebensjahr hinaus nicht fortgesetzt. Wenn dies angezeigt ist, kann die Betreuungsdauer allerdings durch eine ambulante Hilfe im eigenen Wohnraum des jungen Menschen noch individuell verlängert werden.
Rechtliche Grundlagen
Unsere Arbeit im Betreuten Einzelwohnen beruht auf folgenden Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes:
- 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung,
- 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform,
- 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
- 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung.